Versorgungsvertrag
Die Inselsberg Klinik verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V sowie die Beihilfefähigkeit nach § 30 der Gewerbeordnung.
Privat Krankenversicherte und
Selbstzahler
Privat Krankenversicherte Patienten stellen Ihren Antrag selbst.
Eine Kostenübernahme durch eine private Versicherung sollte
unbedingt schon im Voraus geklärt werden. Die
Kostenübernahmeerklärung ist Voraussetzung für eine Aufnahme in
unserer Klinik.
Beihilfeberechtigte
Beihilfeberechtigte stellen ihren Antrag parallel sowohl bei der
Beihilfestelle als auch bei der privaten Krankenversicherung.
Onkologische Rehabilitation
Anschlussrehabilitation
(AHB)*
Die AHB muss vom Sozialdienst der Akutklinik oder vom ambulanten
Krebstherapeuten während der laufenden Behandlung beantragt werden.
Dabei existieren verschiedene Antrags- und Einweisungsverfahren
innerhalb der Leistungsträger der Deutschen Rentenversicherung
Bund, Regional sowie Knappschaft, Bahn und See. Wichtig zu wissen:
Leistungsträger der onkologischen Rehabilitation ist meist die
Deutsche Rentenversicherung, nur in wenigen Fällen die
Krankenversicherung! Hauptbeleger der Inselsberg Klinik ist die DRV
Bund (früher BfA).
Stationäres Heilverfahren zur Nachsorge
und Festigung*
Hierfür hat Ihr nachsorgender Arzt die Möglichkeit, innerhalb von
zwei Jahren nach der Krebserkrankung eine Rehabilitationsmaßnahme
bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu beantragen. Dazu ist ein
ärztlicher Befundbericht notwendig.
*Teilen Sie Ihrem Kostenträger parallel zur Antragstellung Ihren Wunsch mit, die Rehabilitationsmaßnahme in unserer Klinik durchführen zu wollen. Wenn Ihr Kostenträger die Inselsberg Klinik nicht belegen will, legen Sie Widerspruch ein und verweisen sie auf § 9 Abs. (1) des Sozialgesetz-buches IX – Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten: ,,Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberichtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen…“.
Lymphologische Rehabilitation
Gesetzlich Krankenversicherte
Gesetzlich Versicherte stellen gemeinsam mit Ihrem behandelnden
Arzt einen Antrag zur lymphologischen Rehabilitation. Dieser bedarf
der Genehmigung des Kostenträgers.