Reha beantragen und Kostenübernahme
Die Inselsberg Klinik verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V sowie die Beihilfefähigkeit nach § 30 der Gewerbeordnung.
Wer muss was & wo beantragen?
AntragsstellungDie AHB muss vom Sozialdienst der Akutklinik oder vom ambulanten Krebstherapeuten während der laufenden Behandlung beantragt werden. Dabei existieren verschiedene Antrags- und Einweisungsverfahren innerhalb der Sozialleistungsträger der Deutschen Rentenversicherung Bund und Regional (z.B. Mitteldeutschland) sowie Knappschaft, Bahn und See. Wichtig zu wissen: Sozialleistungsträger der onkologischen Rehabilitation ist meist die Deutsche Rentenversicherung, nur in wenigen Fällen die gesetzliche Krankenversicherung! Hauptbeleger der Inselsberg Klinik ist die DRV Bund und Mitteldeutschland.
Innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Erstbehandlung (OP, Bestrahlung oder Chemotherapie) können Sie gemeinsam mit Ihem behandelnden Arzt eine erneute Rehabilitationsmaßnahme (onkologische Nachsorge) bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Sie haben ein Anrecht auf eine weitere Rehabilitationsmaßnahme binnen dieser Frist, wenn die medizinischen Voraussetzungen weiterhin bestehen.
Je nach Leistung und Rentenversicherungsträger gelten teils unterschiedliche Vorgaben und Abläufe.
Falls Sie Fragen zum Prozedere der Beantragung haben, hilft Ihnen unser Aufnahmebüro hier gerne weiter. Sie erreichen die Kolleginnen von Mo bis Fr von 08:00 bis 16:00 Uhr unter: 036259 53-211
Falls Sie keine Unterstützung benötigen, haben Sie die Möglichkeit sich direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger und Ihrem Hausarzt/in bzw. Ihrem Facharzt in Verbindung zu setzen und dort alle Details zu besprechen.
Anträge auf einer Rehabilitationsmaßnahme erhalten Sie im Internet oder über das Servicetelefon Ihres Rentenversicherungsträgers:
Deutsche Rentenversicherung
Telefon: 0800 1000 4800
www.deutsche-rentenversicherung.de
*Teilen Sie Ihrem Kostenträger parallel zur Antragstellung Ihren Wunsch mit, die Rehabilitationsmaßnahme in unserer Klinik durchführen zu wollen. Wenn Ihr Kostenträger die Inselsberg Klinik nicht belegen will, legen Sie Widerspruch ein und verweisen sie auf § 9 Abs. (1) des Sozialgesetz-buches IX – Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten: ,,Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberichtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen…“.
Gesetzlich Versicherte stellen gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt einen Antrag zur lymphologischen Rehabilitation. Dieser bedarf der Genehmigung des Sozialleistungsträgers.
Privat Krankenversicherte Patienten stellen Ihren Antrag selbst. Eine Kostenübernahme durch eine private Versicherung sollte unbedingt schon im Voraus geklärt werden. Die Kostenübernahmeerklärung ist Voraussetzung für eine Aufnahme in unserer Klinik.
Beihilfeberechtigte stellen ihren Antrag parallel sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei der privaten Krankenversicherung.